Terms and Conditions (AGB)

Allgemeine Leistungsbedingungen  


§ 1 Geltung


(1) Alle Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Leistungsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Sandra Kier Stunts und Stuntkoordination mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Auftraggeber“ genannt) über die von ihm angebotenen Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.


(2) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn  Sandra Kier Stunts und Stuntkoordination  ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.

Selbst wenn Sandra Kier Stunts und Stuntkoordination auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.


§ 2 Angebot und Vertragsabschluss


(1) Alle Angebote von Sandra Kier Stunts und Stuntkoordination sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.


(2) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Sandra Kier Stunts und Stuntkoordination und dem Auftraggeber ist der (schriftlich) geschlossene Vertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Leistungsbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch einen schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.


(3) Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per Telefax oder per E-Mail.


(4) Angaben von Sandra Kier Stunts und Stuntkoordination zum Gegenstand der Leistung sowie die Darstellungen derselben sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheits- oder Durchführungsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Leistung. Abweichungen, die aufgrund künstlerischer oder technischer Notwendigkeit entstehen sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.


(5) Sandra Kier Stunts und Stuntkoordination  behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihr abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Auftraggeber darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung von Sandra Kier Stunts und Stuntkoordination  weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen von Sandra Kier Stunts und Stuntkoordination  diese Gegenstände vollständig an diese zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.


§ 3 Preise und Zahlung

(1) Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EURO zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Tagesgagen fallen je Drehtag/ Einsatztag an, wobei ein Drehtag/ Einsatztag zehn Stunden inklusive 1 Std Pause umfasst. 

Überstunden: 11. - 14. Stunde = 150% / ab 15. Stunde = 200%


Die Gesamtgage setzt sich zusammen aus Tagesgage, Überstunden zuzüglich Adjustments (zusätzliche Gage für Schwierigkeitsgrad, Wiederholungen, Risiken, Text u.ä.)

Spesen (Reise-, Übernachtungskosten u.ä.). werden zusätzlich berechnet.


(3)Bei Werbedrehs/ Fotoshootings  werden buyouts berechnet deren Höhe sich nach den vorhandenen Tabellen richtet (Zur preislichen Orientierung und Berechnung der Buyout-Lizenzgebühr dienen Listen, wie z. B. die Velma-Liste) Betroffen sind von solchen Verträgen alle Bereiche der Medienproduktion, dazu gehören insbesondere Radio, Fernsehen und Film sowie Internet und Werbefilme


(4) Werden festgelegte Dreh- und Einsatztage aus Gründen verschoben oder gestrichen, die Sandra Kier Stunts und Stuntkoordination nicht zu verantworten hat, wird eine Stornierungsgebühr in Rechnung gestellt

Stornierungsgebühr:

0% innerhalb 14 Tage vor dem geplanten Drehtag 

50% innerhalb 7 Tage vor dem geplanten Drehtag 

100% innerhalb 2 Tage vor dem geplanten Drehtag


(5) Wird ein Drehtag aus Gründen abgebrochen, die Sandra Kier Stunts und Stuntkoordination  nicht zu vertreten hat, so wird die volle Tagesgage berechnet.


(6) Rechnungsbeträge sind innerhalb von dreißig Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei Sandra Kier Stunts und Stuntkoordination. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 9% p. a. zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.

(7) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

(8) Sandra Kier Stunts und Stuntkoordination ist berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von Sandra Kier Stunts und Stuntkoordination durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.


§ 4 Leistung und Leistungszeit


(1) Von Sandra Kier Stunts und Stuntkoordination in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist.

(2) Sandra Kier Stunts und Stuntkoordination  kann – unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Auftraggebers –vom Auftraggeber eine Verlängerung von Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Sandra Kier Stunts und Stuntkoordination nicht nachkommt.

(3) Sandra Kier Stunts und Stuntkoordination  haftet nicht für Unmöglichkeit der Leistung oder für Leistungsverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten ) verursacht worden sind, die Sandra Kier Stunts und Stuntkoordination nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse Sandra Kier Stunts und Stuntkoordination  die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist , ist Sandra Kier Stunts und Stuntkoordination zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

(4)Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Leistungsfristen oder verschieben sich die Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber Sandra Kier Stunts und Stuntkoordination vom Vertrag zurücktreten.


§ 7 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens

Die Haftung seitens Sandra Kier auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter Leistung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 7 eingeschränkt.

Sandra Kier haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Leistung sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Leistungsgegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.

Soweit Sandra Kier technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

Die Einschränkung dieses § 7 gelten nicht für die Haftung von Sandra Kier wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Sandra Kier übernimmt keine Haftung für Leben, Gesundheit und Eigentum von Schauspielern oder anderen Personen (z.B. Beifahrer, Kameraleute, Komparsen u.ä.), die entgegen vorbezeichnetem Anraten auf eigenen Wunsch oder auf Wunsch des Auftraggebers in irgendeiner Form am Stunt beteiligt werden. Risiken, die durch vorbeschriebenen Einsatz von Personen entstehen sind vom Auftraggeber ausdrücklich zu versichern.

Sandra Kier übernimmt keinerlei Haftung für technische Defekte und/ oder Ausfälle des/ der zur verfügung gestellten Fahrzeuge und den damit verbundenen Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit anderer Personen und Sachen die durch diesen Mangel entstanden sind.    

Die Fahrzeuge werden geprüft und Fahrbereit übergeben, dies gilt auch für Conceptcars und Vorserienmodelle. Sämtliches Risiko trägt der Auftraggeber. Für Schäden am Fahrzeug  haftet Sandra Kier und die von ihr für diesen Auftrag engagierten Fahrer nicht, da die Durchführung von Stuntszenen, Fahrbewegungen am Limit oder unter speziellen Gegebenheiten (gebaute Sets)  ein erhöhtes Risiko darstellen, welches trotz sorgfältiger Abschätzung nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann.